Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Adcrease GmbH für die Leistungen von Paul Schleicher · Stand: August 2026
01 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Adcrease GmbH, Bismarckallee 7, 14193 Berlin, handelnd durch Paul S. Schleicher (nachfolgend „ich“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) über die Erbringung von Immobilien-Einwertungen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen, einschließlich eines etwaigen Immobilienverkaufs. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
02 Meine Leistung
Ich biete eine fachliche Einwertung von Immobilien an — unter anderem Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien, mit besonderem Fokus auf geerbte Immobilien und Erbengemeinschaften. Die Einwertung basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Angaben, öffentlich zugänglichen Marktdaten (z. B. kommunaler Gutachterausschüsse), Marktdaten von Sprengnetter sowie meiner fachlichen Einschätzung, einschließlich möglicher wertsteigernder Potenziale.
Die Einwertung stellt eine sachkundige Einschätzung eines realistischen Marktwertkorridors dar. Sie ersetzt kein Wertgutachten im Sinne der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und keine Verkehrswertermittlung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Für die Vermittlung und Bewertung von Immobilien liegt eine Erlaubnis nach § 34c GewO vor (Details im Impressum).
03 Keine Verpflichtung zum Verkauf
Die Inanspruchnahme einer Einwertung begründet keine Verpflichtung, Ihre Immobilie über mich oder einen empfohlenen Partner zu verkaufen oder zu vermitteln. Die Einwertung und ein späterer Verkauf sind voneinander unabhängige Vorgänge. Meine Vergütung für die Einwertung wird nicht durch einen späteren Verkaufserfolg oder -preis beeinflusst.
04 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag über eine Einwertung kommt zustande, sobald ich Ihre Anfrage — etwa per E-Mail oder telefonisch — angenommen habe, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung. Bis zu diesem Zeitpunkt stellt eine Anfrage über diese Website lediglich ein unverbindliches Angebot Ihrerseits dar.
05 Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Einwertung hängt maßgeblich von den durch den Kunden bereitgestellten Angaben und Unterlagen ab (z. B. Grundrisse, Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Mietverhältnisse, Modernisierungsstand). Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Genauigkeit der Einwertung beeinträchtigen; hierfür wird keine Haftung übernommen.
06 Vergütung
Sofern nicht ausdrücklich anders angeboten oder vereinbart, wird die konkrete Vergütung für eine Einwertung individuell im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Sie ist unabhängig davon geschuldet, ob und zu welchem Preis die Immobilie später verkauft wird. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
07 Genauigkeit der Einwertung, keine Wertgarantie
Immobilienwerte unterliegen Marktschwankungen und hängen von zahlreichen, teils nicht vollständig vorhersehbaren Faktoren ab (u. a. Zinsniveau, Nachfrage, Zustand zum Verkaufszeitpunkt, Verhandlungsgeschick, Vermarktungsdauer). Die ermittelte Einwertung ist daher eine fundierte, aber unverbindliche Einschätzung. Es besteht keine Garantie dafür, dass ein späterer Verkauf zu dem genannten Wert oder innerhalb der genannten Wertspanne tatsächlich erzielt wird.
Identifizierte Potenziale werden nur dann in die Einwertung einbezogen, wenn sie nach fachlicher Einschätzung wirtschaftlich plausibel und tatsächlich realisierbar erscheinen. Auch insoweit besteht keine Garantie der tatsächlichen Realisierbarkeit oder Genehmigungsfähigkeit, insbesondere bei baurechtlichen oder planungsrechtlichen Potenzialen.
08 Verkauf selbst oder über das Netzwerk
Entscheiden Sie sich nach der Einwertung für einen Verkauf, kann dieser entweder von mir selbst begleitet werden, oder ich stelle — abhängig von Lage und Immobilientyp — den Kontakt zu einem geprüften Vermittlungspartner aus meinem deutschlandweiten Netzwerk her. Ein hieraus entstehender Vermittlungs- oder Maklervertrag mit einem Netzwerkpartner kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande; ich werde hierbei nicht Vertragspartei. Für Leistungen eines Netzwerkpartners wird keine Haftung übernommen.
09 Haftung
Es wird unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB im Wege der Fernkommunikation (z. B. per E-Mail oder telefonisch) ab, steht Ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die genauen Widerrufsbelehrungen einschließlich Musterwiderrufsformular werden Ihnen gesondert im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Wird mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen, kann dies zu einer Pflicht zur Zahlung von Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung führen.
11 Laufzeit und Kündigung
Die Beauftragung einer einzelnen Einwertung ist ein einmaliges Vertragsverhältnis, das mit Übermittlung der Einwertung endet. Sofern im Einzelfall fortlaufende Leistungen vereinbart werden (etwa im Rahmen eines Verkaufsauftrags), gelten die dort gesondert vereinbarten Kündigungsfristen.
12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.